Für Informationen zum Corona-Virus können Sie folgende Informationskanäle
nutzen:
Informationen für Bürgerinnen und Bürger stellt das Land Hessen zentral über die
Hotline 0800 555 4666 zur Verfügung.
Das Hessiche Kultusministerium informiert über folgende Adresse:
Der Kreis Bergstraße hat für die Bürgerinnen und Bürger eine Informationsseite auf der Webseite des Kreises geschaltet unter www.kreis-bergstrasse.de
Hier finden Sie ein Informationsblatt des Robert-Koch-Instituts:
Interessant ist Punkt 8. denn der Schulleiter ist weiterhin verpflichtet eine Coronainfektion dem Gesundheitsamt zu melden. Eltern und Schüler und Schülerinnen müssen sie aber nicht der Schule melden.
"8. Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern sind nicht verpflichtet, der Schule den Grund einer Erkrankung, also auch nicht eine Infektion mit dem SARS-CoV-2- Virus, zu melden. Sollte der Schule jedoch eine solche Infektion bekannt werden, so ist die Schule weiterhin verpflichtet, diese gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. t und § 8 Abs. 1 Nr. 7 IfSG dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Zeitgleich ist auch das zuständige Staatliche Schulamt zu informieren. Lehrkräfte und das sonstige schulische Personal des Landes sind verpflichtet, der Schule eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus zu melden."