Durch Anklicken der Felder werden Ihnen die entsprechenden Formulare zum Download angeboten herunter.
Der Download beginnt automatisch
Die ausgefüllten Formulare geben Sie oder Ihr Kind im Sekretariat ab oder schicken sie uns zu.
Für Anfragen zur Aufnahme bitten wir Sie uns das Kontaktformular auszufüllen, das beim Anklicken der Felder aufgeht. Anschließend werden Sie auf eine Seite weitergeleitet, in der Sie den Aufnahmeantrag downloaden können, den Sie dann zum Aufnahmegespräch ausgefüllt und von allen Erziehungsberechtigten unterschrieben mitbringen können. Einen Termin vereinbaren wir mit Ihnen per Mail oder telefonisch.
Sie möchten, dass Ihr Kind an die Eugen-Bachmann-Schule wechselt?
Klicken sie auf den Text, es öffnet sich ein Kontaktformular. Wir bitten Sie über das Kontaktformular mit uns Kontakt aufzunehmen. Die Angaben, um die wir Sie bitten, dienen der Vorbereitung für ein Aufnahmegespräch.
Antrag auf Beurlaubung in Verbindung mit Ferien.
Abzugeben bei der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer. Bei einer Beurlaubung in Verbindung mit Ferien ist der Antrag spätestens 4 Wochen vor dem Beginn der Beurlaubung schriftlich zu stellen.
Schüler und Schülerinnen im Ganztag (Jahrgang 5 und 6) dürfen bei Hitzefrei nur nach Hause gehen, wenn ihre Erziehungsberechtigten dem schriftlich zustimmen.
Schüler und Schülerinnen im Ganztag (Jahrgang 5 und 6) dürfen bei Hitzefrei nur nach Hause gehen, wenn ihre Erziehungsberechtigten dem zustimmen. Unterstützung erhalten Sie im Sekretariat.
Der Verlust des Deutschland-Tickets muss der Verkehrsgesellschaft Gersprenztal gemeldet werden. Unterstützung erhalten Sie im Sekretariat.
Das Beitrittsformular für den Freundeskreis kann im Sekretariat abgegeben werden.
Das Notfalldatenblatt der Schüler wird von den Eltern ausgefüllt und im Sekretariat abgegeben. Wenn sich Ihre Kontaktdaten ändern, müssen Sie das der Schule mitteilen.
Der Antrag wird von den Eltern ausgefüllt und über das Kind im Sekretariat abgegeben inkl- einem aktuellen Passbild.
Hier wurde das gesamte Informationspaket Datenschutzhinweise für die LUSD, SPH, Microsoft usw. zum download abgelegt.
Die Nutzung von Tablet-PCs durch Schüler und Schülerinnen ist ab Jahrgang 8 erlaubt.